Bodenprobenahme:
Die Düngeplanung für Ihre landwirtschaftlichen Flächen steht an und Sie benötigen die gemäß der Düngeverordnung (DüV vom 1. Juni 2017) geforderten Bodenanalysen. Die Grundvoraussetzung für ein verwertbares Untersuchungsergebnis der Bodenuntersuchung ist eine korrekte und repräsentative Bodenprobeentnahme.
Mit unseren Dienstleistungen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, neue innovative Technologien leicht und unkompliziert auszuprobieren und sich vom Nutzen zu überzeugen.
Im Bereich der Bodenprobenentnahme bieten wir Ihnen folge Dienstleistungen an:
•Maschinelle Ziehung von Standardproben
•Maschinelle Ziehung von Nmin-Proben
Die Spezialfirma Nietfeld hat ein Fahrzeug eigens für die mobile Bodenprobenziehung entwickelt. Durch seine breiten Reifen und den Aufbau des Bohrgerätes in Fahrzeugmitte wird eine bodenschonende Probennahme bis in 70 cm Tiefe gewährleistet. Das Bodenprobeentnahmegerät mit automatischer Schichtentrennung ist an einen Pickup angebaut.
Nach der Entnahme der Bodenproben werden diese anschließend in die Tüte gefüllt und unter Einhaltung der rechtlichen Vorschriften gleich an ein zertifiziertes Labor oder durch Sie an eine von Ihnen gewählte Adresse geliefert. Die Analyseparameter können nach Ihren Ansprüchen beliebig variieren.
Die Kosten der Analyse stellt Ihnen das Labor separat in Rechnung. Die Geodaten der einzelnen Beprobungspunkte stellen wir Ihnen in Form einer Shape-Datei (Gauss-Krüger4; UTC; WTS-Format) zur Verfügung.
Wir bieten Ihnen die größtmögliche Flexibilität, eine einfach und schnell funktionierende Terminvergabe und hohe Schlagkraft, da das Bodenprobenfahrzeug auf der Straße bewegt werden kann.
Hier erhalten Sie eine Preisübersicht der verschiedenen Dienstleistungen:
Sie legen uns eine Liste der zu beprobenden Schläge (inklusive geeigneter Luftbilder) oder eine Shape-Datei zur Verfügung und wir fahren die Flächen eigenständig an. Dadurch gewinnen Sie enorm an Zeit. Alternativ können Sie bei der Probennahme auch gerne mitfahren und die Schläge vor Ort zeigen. Einfach und schnell funktioniert die Terminvereinbarung entweder durch Ihren bekannten Ringwart vor Ort oder die direkte Kontaktaufnahme mit uns.
Maschinelle Ziehung von Standardproben (pH, P2O5, K2O und evtl. Mg und Spurennährstoffe):
Gemäß der Vorgabe der Düngeverordnung muss jeder Landwirt mindestens alle 6 Jahre bei Acker- und Grünland seine Flächen auf Phosphat durch Bodenproben untersuchen lassen (ab 1 ha Schlaggröße).
Bei der Standardbodenuntersuchung (pH, Phosphat und Kali) und der Untersuchung auf Magnesium (ggf. auf Spurennährstoffe) wird in der Regel nur die Krume (Acker: 0 – 30 cm) beprobt. Auf Grünland ist eine Beprobung von 0 – 10 cm (Hauptwurzelraum) vorgesehen.
Mit der Hand ist dies zum größten Teil sehr anstrengend, da für eine fundierte Probe 15 bis 20 Einstiche notwendig sind und gleichmäßig über das Feld verteilt sein müssen.
Die Probenziehung kann durch ein Gerät wesentlich vereinfacht und kostengünstig gestaltet werden.
Dies ist ein enormer Zeitgewinn und erleichtert die Probennahme auf dem Feld, da das kräftezehrende Einstechen und das den Rücken belastende Herausziehen durch eine Maschine erledigt wird.
Maschinelle Ziehung von Nmin-Proben (Stickstoff):
Die Düngeverordnung schreibt vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen (50 kg N pro Hektar und Jahr) eine Ermittlung der im Boden verfügbaren Stickstoffmengen für jeden Schlag bzw. jede Bewirtschaftungseinheit u.a. durch Untersuchung repräsentativer Proben vor. Für verfügbaren Stickstoff gilt dies im Ackerbau im Frühjahr vor einer Düngemaßnahme, mindestens aber jährlich.
Die Nmin Proben müssen in Bayern bis auf 60 cm Tiefe (0 – 30 cm, 30 – 60 cm) gezogen werden. Nach dem Einschlagen des Bohrstocks in das Erdreich wird dieser um 100 Grad gedreht und wieder hochgezogen. Anschließend wird das Bodenmaterial in zwei separate Behälter abgefühlt, gemäß der unterschiedlichen Tiefen. Nach der Ziehung der Nmin-Bodenproben werden diese sofort gekühlt und unter 2 °C gelagert und transportiert.
Die Einstichstellen für die Nmin-Beprobung können Anhand der Ertragskartierung festgelegt werden. Die GPS-Koordinaten jedes Einstiches werden abgespeichert und dem Landwirt auf Nachfrage übermittelt.
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